Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege

Verfahrensweise:

  • Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei der Pflegekasse vor Eintritt in die Kurzzeitpflege
  • Antrag bei der Pflegekasse auf Übernahme der Kosten für die Kurzzeitpflege
  • Gegebenfalls parallel dazu: Antrag auf Übernahme der Kosten für die Kurzzeitpflege beim Sozialamt

Je nach Pflegegrad ergeben sich unterschiedliche Kosten für den Aufenthalt in unserer Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege:

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Matthias Haus
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Telefon: 05908 937-10
Fax: 05908 937-110

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Der Träger der Pflegeeinrichtung nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Streitbeilegungsstelle teil.

Medizinproduktesicherheit

Sie erreichen unseren Beauftragten für Medizinproduktesicherheit (gem. §6 der MPBetreibV) unter folgender E-Mail-Adresse: medizinproduktesicherheit@matthiashaus-lohne.de

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