Pflegegrad 3

Täglicher Pflegesatz

Pflegeanteil Unterkunft und Verpflegung Investitionsfolgekosten Tagessatz
 83,05 €  29,43 € 16,50 € 128,98 €

 

Der Anspruch der Kurzzeitpflege ist zeitlich und dem Betrag nach begrenzt: maximal für vier Wochen pro Kalenderjahr, höchstens 1.774,00 €. Der Anspruch der Verhinderungspflege beträgt höchstens 1.612,00 € für maximal vier Wochen pro Kalenderjahr. Mit jedem Kalenderjahr entsteht der Anspruch neu.

Die Pflegekassen übernehmen nur den Anteil für die allgemeinen Pflegeleistungen. Die Hotelkosten (Unterkunft und Verpflegung) und Investitionsfolgekosten sind vom Pflegebedürftigen selbst zu finanzieren.

Kontakt

Matthias Haus
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49835 Wietmarschen

Telefon: 05908 937-10
Fax: 05908 937-110

E-Mail
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Der Träger der Pflegeeinrichtung nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Streitbeilegungsstelle teil.

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Sie erreichen unseren Beauftragten für Medizinproduktesicherheit (gem. §6 der MPBetreibV) unter folgender E-Mail-Adresse: medizinproduktesicherheit@matthiashaus-lohne.de

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