Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege
Verfahrensweise:
- Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei der Pflegekasse vor Eintritt in die Kurzzeitpflege
- Antrag bei der Pflegekasse auf Übernahme der Kosten für die Kurzzeitpflege
- Gegebenfalls parallel dazu: Antrag auf Übernahme der Kosten für die Kurzzeitpflege beim Sozialamt
Je nach Pflegegrad ergeben sich unterschiedliche Kosten für den Aufenthalt in unserer Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege: